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   LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2003 - L 16 KR 97/02   

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https://dejure.org/2003,15881
LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2003 - L 16 KR 97/02 (https://dejure.org/2003,15881)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.07.2003 - L 16 KR 97/02 (https://dejure.org/2003,15881)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - L 16 KR 97/02 (https://dejure.org/2003,15881)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Freistellung von Kosten einer Krankenhausbehandlung; Bestehen des Feststellungsinteresses; Unentgeltliche Zurverfügungstellung der Leistung bei Erforderlichkeit des stationären Aufenthaltes; Stellung eines Kostenübernahmeantrags; Bestehen eines ...

  • medcontroller.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2003 - L 16 KR 97/02
    Unter diesen Umständen vollzieht sich der leistungsrechtliche Ausgleich ausschließlich zwischen Krankenhaus und Krankenkasse und führt nicht über Bereicherungsgesichtspunkten zu einer Inanspruchnahme des Versicherten (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 25 m.w.N.).
  • OLG Köln, 22.08.1994 - 5 U 145/94

    Asylbewerber ist im Krankenhaus nicht selbstzahlender Privatpatien - Arzthaftung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2003 - L 16 KR 97/02
    Ein zumindest hilfsweises Vertragsangebot an den Kläger wollte sie daher gerade nicht unterbreiten, zumal sie ihm auch keinerlei Hinweise dahingehend erteilt hat, dass seine Inanspruchnahme im Falle der Weigerung der Beklagten, die Kosten seiner Behandlung zu übernehmen, in Betracht zu ziehen sei (vgl. OLG Köln, VersR 1991, 239; 1995, 1102).
  • BSG, 23.04.1996 - 1 RK 10/95

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit - chronische Erkrankung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2003 - L 16 KR 97/02
    Ob ein entsprechender Pflegeplatz oder eine geschulte Aufsichtsperson zur Verfügung stand, ist insoweit ohne Bedeutung (vgl. BSG Urt. v. 23.04.1996 - 1 RK 10/95 in Die Ortskrankenkasse 1996, 445 f.).
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